Georg Albiez – Internationales (See-) Recht, aktuelle Situation und eigene Erfahrungen bei den beiden Missionen – 4lthangrund
Im ersten Teil werde ich mich mit den allgemeinen Menschrechten, dem Internationalen Seerecht beschäftigen. Anhand des Hirsi-Urteils des Europäischen Menschengerichtshofes von 2012 kann die geltende Rechtslage gut dargestellt werden. Im Jahre 2009 hat ein italienisches Marineschiff eine Gruppe von auf dem Meer Geretteten nach Tripolis zurück gebracht. Das Vorgehen wurde als Verstoß gegen das internationale Recht eingestuft. Den Klägern wurde Schadensersatz zugesprochen.
Die politische Zäsur im Juni 2018 wird dargestellt. Die neue populistische Regierung hat eine Politik der geschlossenen Häfen mit ihrer Ernennung am 8. Juni 2018 umgesetzt, der Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 28./29. Juni 2018 hat sich dem Ultimatum des italienischen Ministerpräsidenten Conte gebeugt. Die Bemühungen der EU-Kommission, die humanitäre Situation dem internationalen Recht entsprechend zu lösen, haben bislang keinen Erfolg gebracht. Das Ziel ist, Libyen den Schutz der südlichen Außengrenze zu überlassen. Libyen wird dafür mit allen Mitteln unterstützt. Die Mobilisierung der europäischen Zivilgesellschaften ist zwar gelungen, konnte aber bislang keinen Politikwechsel erzeugen. Im Gegenteil, EU-Staaten wie die Niederlande bringen zunehmend die Arbeit von NGO mit Registrierungsfragen der Schiffe zum Erliegen. Im Moment gibt keine zivile Seenotrettung vor der libyschen Küste mehr. Mit der Einstellung der Mission „Sophia“ ist die staatliche zum großen Teil beendet. Frontex und die übergeordnete staatliche Rettungs-Zentrale (MRCC) in Rom arbeiten nur noch der sog. libyschen Küstenwache zu.
Es werden Strategien für die Zukunft skizziert. In die allgemeinen Darstellung werden persönliche Erfahrungen bei der Mission der „Lifeline“ im Juni 2018 und der „Alan Kurdi“ im Februar 2019 eingebunden.